Bohtan : eine topographisch-historische studie II
Martin Hartmann
Wolf Peiser
II.
In I ist nachgewiesen worden, dass bohtān nicht eine administrative Einheit ist. Es ist eine volksthümliche Gebietsbezeichnung. Bei solchen — sie gehen meist auf die ältesten Zeiten zurück — sind in der Regel natürliche Grenzen das Massgebende. Ist bohtān das bocht-Kurden-Land, so ist es das Land, über welches in früheren Zeiten die bocht-Kurden nicht hinauskamen als herrschender Stamm, weil jenseits gewisser, durch die Bodengestalt gegebener Linien andere Stämme herrschten. |