Schutz der Kurden - II
A.S. Barzani
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In diesem Kapitel wurde versucht, zunächst einiges über die Menschenrechte im Allgemeinen - Ursprung und Zweck - zusammenzufassen. Dabei wird die Lage der Kurden in allen Teilen von Kurdistan bis 1975 in Betracht gezogen. Aber nur die Lage in "Süd-Kurdistan" (Irak) wird ausführlich behandelt, und zwar aus zwei Gründen:
1. Weil angeblich die Lage der Kurden in "Süd-Kurdistan" besser sein soll als anderswo und weil.
2. nach 1958 bis 1975 dieser Teil eine Art Vorhut in mancher Hinsicht darstellte und ein Anlaß für berechtigte Hoffnungen auf eine positive Entwicklung für die Zukunft aller Kurden war, obwohl die erhoffte und erwünschte Entwicklung praktisch nicht realisiert werden konnte.
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