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Schutz der Kurden - II


Auteur :
Éditeur : Compte d'auteur Date & Lieu : 1985, Wien
Préface : Pages : 468
Traduction : ISBN :
Langue : AllemandFormat : 150x210 mm
Code FIKP : Liv. Ger. Bar. Sch. (2) N°2294Thème : Général

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Schutz der Kurden - II

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Schutz der Kurden - II

A.S. Barzani

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In diesem Kapitel wurde versucht, zunächst einiges über die Menschenrechte im Allgemeinen - Ursprung und Zweck - zusammenzufassen. Dabei wird die Lage der Kurden in allen Teilen von Kurdistan bis 1975 in Betracht gezogen. Aber nur die Lage in "Süd-Kurdistan" (Irak) wird ausführlich behandelt, und zwar aus zwei Gründen:

1. Weil angeblich die Lage der Kurden in "Süd-Kurdistan" besser sein soll als anderswo und weil.

2. nach 1958 bis 1975 dieser Teil eine Art Vorhut in mancher Hinsicht darstellte und ein Anlaß für berechtigte Hoffnungen auf eine positive Entwicklung für die Zukunft aller Kurden war, obwohl die erhoffte und erwünschte Entwicklung praktisch nicht realisiert werden konnte.

.....



VORWORT


Nach dem Schaitern der, kurdischen Bewegung im Irak 1975 war ich, wie viele andere Kurden, sehr von ihrem plötzlichen Niedergang und dem darauffoldengen Ereignissen überrascht.

Ich habe mir daher vorgenpnaen, die Kurdenfrage gründlich, su untersuchen, un die Hintergründe, die für die andauernden Mißerfolge verantwortlich sein könnten, möglichst genau su erforschen.

Ich kann nur hoffen, daß sich dieser Beitrag als nützlich weisen wird, und daß meine Bemühungen nicht vergebens waren.
Dieses Buch ist ursprünglich als Dissertationsarbeit sur Erlangung eines Doktorgrades der Staatewissenschaften verfafit worden.
Aber mir wurde schon bald klar, daB das Torhandsnsein von einigen wenigen Exemplaren nicht ausreichen würde, um meine Arbeit einer breiteren Öffentlichkeit sugänglich su machen; wobei von Anfang an die Erlangung des Doktorgrades nicht das einsige Ziel meiner Arbeit war. Vielmehr ging es mir dabei auch darum, einem interessierten Leserkreis das Kurdenproblem näher su bringen bsw. eine möglichst umfassende Basis-Information su bieten. Aus diesen Grunde sollten sumindest einige hundert Exemplare 1m deutechsprachigen Raum aufliegen.

Da dieses Torhaben in die Tat uasusetsen bedurfte es allerdings einer ausreichenden und tatkräftigen Ohteratütsung, auch in moralischer Hinsicht, die mir aus meinen Freundeskreis sugekoaaen ist.

Han hat mich sogar ermutigt, die übersetsung in einige andere Sprachen in Betracht su slehen, vor allem eine Obersetsung ins Kurdische läge mir sehr am Hersen; doch muB dies einstweilen eine Aufgabe für dis Zukunft bleiben.

Das Buch beinhaltet in seiner gegenwärtigen Form einige Zusatz-Passagen und ein Nachwort. Erstem sind ein Versuch, einige erkannte Lüken su schließen, die durch den Mangel an ausreichender Literatur entstanden wann. Das Nachwort hingegen soll die Jüngsten politischen Entwicklungen bis Anfang 1985 susammenfassend darstellen.

Abdul-Mosawir Solayman Barzani
Wien, den 20. 4. 1985



1.1. Vorbemerkung:

In diesem Kapitel wurde versucht, zunächst einiges über die Menschenrechte im Allgemeinen - Ursprung und Zweck - zusammenzufassen. Dabei wird die Lage der Kurden in allen Teilen von Kurdistan bis 1975 in Betracht gezogen. Aber nur die Lage in "Süd-Kurdistan" (Irak) wird ausführlich behandelt, und zwar aus zwei Gründen:

1. Weil angeblich die Lage der Kurden in "Süd-Kurdistan" besser sein soll als anderswo und weil.

2. nach 1958 bis 1975 dieser Teil eine Art Vorhut in mancher Hinsicht darstellte und ein Anlaß für berechtigte Hoffnungen auf eine positive Entwicklung für die Zukunft aller Kurden war, obwohl die erhoffte und erwünschte Entwicklung praktisch nicht realisiert werden konnte.

Um die Lage in "Süd-Kurdistan" realistische einzuschätzen, soll ein Vergleich gemäß den Menschenrechtsbestimmungen, die in den beiden Internationalen Konventionen vom 16. Dez. 1966 festgelegt sind, als Maßstab genommen werden.

Die politischen Parteien haben in der nachherigen Entwicklung im Irak eine dominierende Rolle gespielt, sowohl unter den Kurden als auch auf der Seite der Zentralregierung. Daher soll einiges über sie erwähnt werden, vor allem über die "Baath-Partei" und die "KDP", die kommunistische Partei wird aber nur insofern in Betracht gezogen werden, als es ihre Haltung gegenüber den "Nationalen Rechten" der Kurden erfordert.

Die Verfassungsgesetze des Irak gehören zu den entscheidenden Faktoren für das Urteil über die wahren Absichten der arabischen Machthaber gegenüber der Kurdenfrage. Es werden auch ihre Entwicklung sowie verschiedene Manifeste und Erklärungen der Regierungsseite berücksichtigt. Diese Manifeste und Erklärungen werden als eine Art "Lösungsmöglichkeit" angesehen. In Wirklichkeit waren sie aber nur politische Mittel, um Zeit zu gewinnen.

Sowohl die Hoffnungen als auch die Enttäuschungen bei der Entwicklung der Lage in "Süd-Kurdistan", wo eine der größten und dauerhaftesten Revolutionen der Kurden stattfand, waren groß.

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