Pirtûkxaneya dîjîtal a kurdî (BNK)
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Die kurdischen Yezidi


Nivîskar : Robin Schneider
Weşan : Pogrom Tarîx & Cîh : 1980, Göttingen
Pêşgotin : Rûpel : 160
Wergêr : ISBN : 3-922197-14-0
Ziman : AlmanîEbad : 120x190 mm
Hejmara FIKP : Liv. Ger. Sch. Kur. N° 821Mijar : Giştî

Die kurdischen Yezidi

Die kurdischen Yezidi

Robin Schneider

Pogrom

„Das ist die Geschichte eines Volkes, das seit Generationen in einer Hölle lebt, ohne Hoffnung für ein besseres Leben, ohne jemanden zu haben, der die Schutzlosen verteidigt, niemand, der ihre Schmerzen teilt, niemand, der sich ein Gewissen daraus macht, niemand, der auch nur symbolisch mit ihnen fühlt. Dieses Volk kennt niemand. Dieses Volk aber sind wir Yezidi. Deshalb ist unsere einzige Bitte, daß die Menschen mit lebendigem Gewissen aufwachen und merken: Es gibt ein Volk, das jeden Tag stirbt.“

Soliman Hissou (yezidischer Scheich, Flüchtling in der Bundesrepublik)


Inhalt

Vorwort

Ernst Tugendhat
Die Bundesrepublik ist ein
fremdenfeindliches Land geworden.
Rede in Bergen-Belsen / 9

Einleitung
Robin Schneider
Yezidi flüchten nach Deutschland - ein Ort der Verfolgung? / 13

Analysen
Werner Deckmann
Gibt es noch ein Recht auf Asyl in der Bundesrepublik?
Yezidische Flüchtlinge aus Türkisch-Kurdistan / 21

Gemot Wießner
„...in das tötende Licht einer fremden Welt gewandert.“
Geschichte und Religion der Yezidi / 31

Zeugnisse
Shemus Tekhal
„Nur noch die Alten leben in meinem Dorf“ / 47
Soliman Hissou
„Es gibt ein Volk, das jeden Tag stirbt“ / 49
Soliman Hissou und Dshingiskhan F.
Wird der yezidische Glaube vernichtet werden? / 51

Berichte
Gert Monheim
Asyl. Bewährungsprobe für ein Grundrecht / 65
Günter Seufert
Yezidi in Türkisch-Kurdistan.
Eine Reise im September 1983 / 77
Kurt Ullusch
Ein Besuch bei den Yezidi (Mai 1984).
Der Geheimdienst war immer dabei / 87
Renate Mieslinger
„Vielleicht kehren wir nicht zurück“ / 93
Sybille Jacobs
Wenn man sein Innerstes nach außen kehren muß / 95

Dokumente
Verein der Yezidi in Deutschland
3.300 yezidische Flüchtlinge in der Bundesrepublik / 99
Verein der Yezidi in Deutschland
Yezidische Dörfer in Türkisch-Kurdistan / 100
Auswärtiges Amt
Brief ans Bayrische Verwaltungsgericht Ansbach (2. August 1982) / 101
Kreisstandesamt von Cinar (Türkei)
Brief ans Generalkonsulat Hannover (12. August 1982) / 102
Auswärtiges Amt
Brief ans Oberverwaltungsgericht Berlin (24. März 1983) / 103
Auswärtiges Amt
Fernschreiben ans Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (25. März 1983) / 104
Auswärtiges Amt
Brief ans Verwaltungsgericht Düsseldorf (22. August 1983) / 105
Verwaltungsgericht Stade
Leitsätze aus der öffentlichen Urteilsbegründung
vom 1. September 1983 (AZ: 4. VG 419-81) / 106
Deutscher Bundestag
Auszug aus der Fragestunde vom 24. November 1983 (37. Sitzung) / 116
Niedersächsischer Landtag, Fraktion der Grünen
Entschließungsantrag: Schutz yezidischer Kurden vor Verfolgung
(29. November 1983, Drs 10-1920) / 113
Niedersächsischer Landtag, Fraktion der SPD
Änderungsantrag zum Entschließungsantrag der Grünen
(17. Januar 1984, Drs 10-2128) / 119
Oberverwaltungsgericht Münster
Auszug aus dem Urteil vom 6. Dezember 1983 (AZ: 18 A 10303-82) / 120
Werner Schindler
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter für Herrn B.K.
(23. Januar 1984) / 121
Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen Dr. Schnoor
Brief an die Gesellschaft für bedrohte Völker (25. Januar 1984) / 123
Bundesverwaltungsgericht Berlin
Auszüge aus dem Beschluß vom 15. Februar 1984
(AZ: BVerwG CB 191.83) / 125
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Auszug aus dem Urteil vom 1. März 1984 (AZ: X OE 364/82) / 127
Pfarrer Christian Stolze
Fürbittegebet (10. März 1984) / 128
Der Stadtdirektor der Stadt Bergen
Brief an Rechtsanwalt Deckmann zur Unterbringung der
obdachlosen Familie Ekinci (12. März 1984) / 128
Pfarrer Martin Albroscheit
Stellungnahme zum Schreiben der Stadt Bergen (April 1984) / 130
Gesellschaft für bedrohte Völker
Offener Brief an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Albrecht
(17. April 1984) / 131
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Antwort an die Gesellschaft für bedrohte Völker (16. Mai 1984) / 132
Amnesty International
Brief an den Niedersächsischen Innenminister Dr. Möcklinghoff
(17. April 1984) / 133
Verwaltungsgericht Hannover
Auszüge aus dem Sitzungsprotokoll vom 25. April 1984
(AZ: 10 (9) VG A 92/80 AS (Tür-T-13238) u.a.) / 135
Der Niedersächsische Innenminister
Brief an die Gesellschaft für bedrohte Völker (4. Mai 1984) / 136
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 15. Mai 1984
(AZ: 11 OVG A 41-83) / 137

Die Kundgebung im ehemaligen Konzentrationslager Bergen-Belsen am 18. Mai 1984
Verein der Yezidi in Deutschland und Gesellschaft für bedrohte Völker
Aufruf: Verfolgte flüchten nach Bergen-Belsen - ein Ort der Verfolgung.
Gegen drohende Abschiebungen in die Türkei / 138
Gesellschaft für bedrohte Völker
Presseerklärung: Verfolgte sollen nicht nach Bergen-Belsen dürfen.
Kundgebung verboten. / 139
Der Oberstadtdirektor des Landkreises Celle
Anordnung auf sofortige Vollziehung des Verbots der Veranstaltung
auf dem Gelände der Gedenkstätte Bergen-Belsen / 140
Verein der Yezidi in Deutschland
Bittschrift an Pfarrer Folger / 141
Romani Rose und Martha Dambrowski (Zentralrat Deutscher Sinti und Roma)
Menschenrechte sind unteilbar. Rede in Bergen-Belsen / 146
Christel Schuran (MdL. Die Grünen)
Kleine Anfrage zur mündlichen Begründung (20. Mai 1984) / 149
Der Niedersächsische Innenminister Dr. Möcklinghoff
Antwort auf die kleine Anfrage von Frau Schuran (22. Juni 1984) / 151
Christoph Lehmann
Die andere Erklärung des Ministers / 152
Martina Rakuttis (ZDF)
Yezidi in Bergen-Belsen / 153
Gisela Ellenberg (NDR)
Asylanspruch für alle?
Verein der Yezidi in Deutschland
Petition an die Länderinnenminister (13. Juni 1984) / 156


VORWORT

Ernst Tugendhat
Die Bundesrepublik ist ein fremdenfeindliches Land geworden

Rede in Bergen-Belsen

Ich spreche hier als Jude, als Angehöriger des Volkes, das in besonders furchtbarer Weise unter der Verfolgung der Nazis zu leiden hatte, die schließlich in der Vernichtung in den Konzentrationslagern endete; eines davon war BerMeiner Familie ist es damals geglückt, sich rechtzeitig m Sicherheit zu bringen, und so gehöre ich zu den Überlebenden. Ich habe aber als acht- bis elfjähriges Kind das erlebt, was die Yezidi jetzt erleben, die Angst, nirgends aufgenommen zu werden. Diese Angst, das weiß ich aus eigenem Erleben, ist Todesangst. Die erste Station in der Emigration meiner Familie war die Schweiz. Daß wir aus der Schweiz nicht wieder abgeschoben wurden, verdankten wir nur dem Zufall, daß mein Vater einen Beruf hatte, der damals in der Schweiz gebraucht wurde. Aber viele andere Juden wurden von den Schweizer Behor-den mitleidlos nach Deutschland zurückgeschickt, und das aus genau denselben egoistischen Motiven, mit denen die Yezidi und so viele andere heute aus der Bundesrepublik abgeschoben werden.

Die Bundesrepublik ist heute wieder ein fremdenfeindliches Land geworden, und das zeigt, wie wenig sich die Grundhaltung im deutschen Volk seit der Nazizeit geändert hat. Unmittelbar nach dem Krieg hatten hier viele den aufrichtigen Willen, ein anderes Deutschland aufzubauen. So kam es auch zu dem Artikel unserer Verfassung, der allen politisch Verfolgten bedingungslos Asyl garantiert. Inzwischen ist dieser Artikel nur noch ein Fetzen Papier. Der Großteil der deutschen Behörden und der deutschen Gerichte tut alles, um diesen Artikel vollständig auszuhöhlen, und damit stellen sie sich - man muß das beim Namen nennen - in die Tradition der nazistischen Geisteshaltung zurück Nicht daß sie die Verfassung verletzen, ist das eigentlich Schlimme, sondern die Unmenschlichkeit. Es ist eine traurige deutsche Tradition, daß man glaubt, daß die Rechtsordnung als solche heilig ist, und so ist man bereit, wenn nur entsprechende Gerichtsurteile vorliegen, auf dieser Grundlage die größten Ungeheuerlichkeiten zu begehen. Ist es nicht traurig, daß man so etwas ausdrücklich sagen muß, daß es keine heiligen Paragraphen gibt und Soliman Hissou (links) und Ernst Tugendhat. Foto: Oland keine heiligen Gerichtsurteile, sondern daß das einzige, was uns heilig sein sollte, das menschliche Leben und die menschliche Integrität ist?

Man hat viel darüber nachgedacht, ob diejenigen, die die Judenmorde aus ihren Bürostuben heraus veranlaßt haben, nicht schuldiger waren als diejenige, die die Morde ausgeführt haben. Aber trifft die Schweizer Behörden, die wußten, daß sie die Juden in den sicheren Tod schicken, nicht ebenfalls eine furchtbare Schuld? Wenn das aber so ist, wie steht es dann mit der Schuld der deutschen Behörden, die die Yezidi und andere, die bei uns Zuflucht gesucht haben, wieder ausweisen, und wie steht es dann mit der Schuld von uns allen, die es zulassen, daß in unserer aller Namen so unmenschlich gehandelt wird? Das Innenministerium hat diese Kundgebung direkt vor dem Konzentrationslager mit dem Argument verbieten wollen, die Ruhe der Toten und der Gedenkstätte werde dadurch gestört. Aber wenn die Toten hier noch hören könnten, ihre Ruhe wäre durch nichts gründlicher gestört worden als durch dieses schamlose Argument. Eine Gedenkstätte, die nicht zugleich Mahnstätte ist, verlöre ihren Sinn. Wenn das Gedenken an das Grauenhafte, das hier geschehen ist, uns selbst nicht zu ändern vermag, wenn es nicht dazu führt, daß wir alles tun, um Wiederholungen zu vermeiden, dann haben die, die hier gelitten haben, umsonst gelitten. Nein, diese Kundgebung könnte an keinem angemesseneren Ort stattfinden als hier.

Der Vorwurf daß die Erinnerung an die Ermordung der Verfolgten des Naziregimes durch die jetzige Kundgebung mißbraucht wird, ist scheinheilig. Wo immer Menschen verfolgt werden, handelt es sich um ein und dasselbe. Verfolgung ist Verfolgung, und der Massenmord ist nur die konsequente Endstation jeder Diskriminierung, das hat sich nicht nur bei der Verfolgung der Juden und der Zigeuner im 3. Reich gezeigt, sondern ebenso beim Völkermord an den Armeniern in der Türkei. Wann dort die letzten Yezidi umgebracht werden, ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit.

Der Versuch, den Massenmord an den Juden als etwas absolut Einzigartiges hinzustellen, kann nur die Funktion haben, aus dem, was geschehen ist, nichts für die Zukunft und für die Gegenwart lernen zu müssen. Er hat die Funktion, sich gegen die durchaus vergleichbaren Probleme, die uns heute umgeben, abzuschotten. Es ist nicht mehr fein in Deutschland, Antisemit zu sein, aber es ist auch leicht, kein Antisemit mehr zu sein, weil es so gut wie keine Juden mehr gibt. Die Ächtung des Antisemitismus ist das Alibi dafür, daß man seinem Fremdenhaß und seiner Menschenverachtung freien Lauf geben kann Es mag sein, daß es sogar Juden geben wird, möglicherweise sogar offizielle Vertreter der jüdischen Gemeinde, die diese Kundgebung als Mißbrauch dieser Gedenkstätte ansehen werden. Ich hoffe zwar, daß das nicht der Fall sein wird, denn das Pochen auf die Besonderheit des jüdischen Schicksals, wie es immer wieder auch aus Israel zu hören ist, entspricht nicht der wahren jüdischen Tradition. Die wahre jüdische Tradition kommt in einer Geschichte zum Ausdruck, mit der ich schließen möchte.

Ein alter Rabbi fragte einst seine Schüler, wie man die Stunde bestimmt, in der die Nacht endet und der Tag beginnt. Ist es, wenn man von weitem einen Hund von einem Schaf unterscheiden kann, fragte einer der Schüler. Nein, sagte der Rabbi. Ist es, wenn man von weitem einen Dattel- von einem Feigenbaum unterscheiden kann, fragte ein anderer. Nein, sagte der Rabbi. Aber wann ist es denn, fragten die Schüler. Es ist dann, wenn du in das Gesicht irgendeines Menschen blicken kannst und deine Schwester oder deinen Bruder siehst. Bis dahin ist die Nacht noch bei uns. “

Bergen-Belsen, 18. Mai 1984

Ernst Tugendhat ist Professor für philosophie an der Universität Berlin
und Mitglied des Bundesvorstandes der Gesellschaft für bedrohte Volker



Frankfurter Allgemeine, 22. Mai 1984

Die Verehrer Scheich Adis und des „Melek Tausf“
Yezidi-Kurden suchen Asyl / „In der Türkei verfolgt“
Von Wolfgang Günter Lerch

FRANKFURT, 21. Mai. In diesen Ta-gen haben sich mehrere Organisationen in der Bundesrepublik — unter anderem mit einer Demonstration vor dem Gelände des früheren Konzentrationslagers Bergen-Belsen — gegen die geplante Abschiebung von Kurden yezidi-schen Glaubens gewandt. Die Kurden hatten in Niedersachsen um Asyl nachgesucht; doch war ihre Bitte abschlägig beschieden worden.

Die Yezidi-Kurden sind in der Türkei eine kleine Minderheit. Sie leben im Südosten des Landes mit Zentren in der Nähe der beiden Großstädte Diyarbakir und Gaziantep, aber auch in unzugänglichen Bergtälern. Ihre Sprache ist ein dem Kurmandschi-Kurdisch nahestehender Dialekt. Von den übrigen Kurden der Türkei, des Irak oder Irans, die Muslime sind, unterscheiden sie sich durch ihren synkretistischcn Glauben. Er vereinigt Elemente fast aller Religionen, die in den drei letzten Jahrtausenden in Asien entstanden sind: Zo-roastrismus, Christentum. Manichäismus und Islam. Außerdem spielen schamanistische Elemente, die Gnosis sowie der alte Sternenglaube der Sabäer aus dem nordmcsopotamischen Harran in der
über die Herkunft des Namens „Yezidi“ wurde lange gerätselt. Der islamische tlärcsiograph al Schahrastani leitete die Bezeichnung von dem Namen des Omajjaden-Kalifen Yazid ibn Mua-wija ab, dem die Schiiten die Ermordung ihres Heiligen Hossein anlasten. Dieser Kalif spielt in der Lehre der Ye-zidi tatsächlich eine Rolle. Doch ist es wahrscheinlicher, daß sich die Yezidi nach dem persischen Wort „Ized“ benennen oder nach dem Wort „yazdan“ — beides sind Bezeichnungen für Engelwesen, ja sogar für Gott selber. Das zeigt, wie falsch die den Yezidi von ihrer muslimischen Umwelt gegebenen Namen wie „Teufelsanbeter“ oder „Götzenanbeter“ sind.
Die Bezeichnung „Götzenanbeter“ mag darauf zurückzuführen sein, daß im Kult der Yeziden dem „Melek Taus", dem „Engel Pfau“, große Bedeutung zukommt. Der Pfau ist gewissermaßen das „heilige Tier“ der Yeziden; der Melek Taus, der auch in Gestalt eines Idols verehrt wird, gilt als Aspekt des Schöpfergottes, der selbst passiv bleibt und nicht in das Weltgeschehen cin-greift.

Das geistliche Zentrum des Yezidi-Glaubens ist das Heiligtum von Scheich Adi im Norden des Irak, des am meisten verehrten Heiligen der Yezidi. Der Scheich war ein islamischer Mystiker, ein Sufi, der sich bekannte islamische „Heilige“ wie den Märtyrer al Hal-ladsch oder den frühislamischcn Asketen Hassan al Basri zum Vorbild genommen hatte.
Wie in vielen geheimnisvollen Kulten des Vorderen Orients ist auch in der Yezidi-Religion die Vorstellung von der Seelcnwanderung verbreitet. Das haben die Yeziden mit extrem heterodoxen islamischen Sekten und mit den Drusen gemeinsam. Christlich ist hingegen die Taufe. Sie wird durch dreimaliges Eintauchen in das Wasser vollzogen, eine Zeremonie, welche die Yeziden als „zemzem“ bezeichnen. Der Name erinnert wiederum an den Islam, denn die muslimischen Gläubigen trinken wahrend der Pilgerfahrt aus dem Zemzem-Brunnen zu Mekka.
Eine derart „gemischte“ Religion ist den Muslimen in der Umgebung der Yezidi immer als krauses „Heidentum“ erschienen. So sprechen die in die Bundesrepublik geflüchteten Yeziden denn auch immer wieder von Übergriffen und gewaltsamen Bekehrungsversuchen in der Türkei. Beschwerden bei den lokalen Polizeibehörden hülfen nichts, da die Gendarmen sich mit den Fanatikern nicht anlegen wollten.

Sprecher der Yeziden gaben bei der Veranstaltung am letzten Freitag an, ihre Zahl habe noch vor dreißig Jahren bei etwa einer Million gelegen; heute lebten dagegen nur noch 30 000 in der angestammten Heimat.

…..


Robin Schneider

Die kurdischen Yezidi

Pogrom

Pogrom
Die kurdischen Yezidi
Ein Volk auf dem Weg in den Untergang
Robin Schneider

Für die Gesellschaft für bedrohte Völker herausgegeben von
Robin Schneider Mit einem Vorwort von
Ernst Tugendhat

pogrom-Taschenbücher 1011 / (im Abonnement: pogrom 110)
Originalausgabe
1. bis 5. Tausend, Oktober 1984

An der Redaktion dieses Bandes mitgearbeitet haben Yvonne Bangert,
Klemens Ludwig, Ulla Ohse, Alexander Sternberg und Tilman Zülch

© Copyright by
Gesellschaft für bedrohte Völker
Postfach 2024, 3400 Göttingen
Alle Rechte Vorbehalten
Satz: Bärbel Mlasowsky, Zierenberg
Umschlag und Layout: Gudrun Emmert, Kassel
Druck: Graphische Werkstatt von 1980, Kassel

Umschlag nach dem Stich „A Yezid Man & Woman from Sinjah“ von C.
Hallmandel. Quelle: C.J.Rich: Narrative of a residence in Koordistan, Bd.II.
London 1836, S. 85

Printed in Germany

ISBN 3-922197-14-0



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