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Asylrecht, Asylpraxis in der Bundesrepublik Deutschland und Kurdische Flüchtlinge


Nivîskar : H. Tamac
Weşan : Université de Paris VIII Tarîx & Cîh : 1991, Paris
Pêşgotin : Rûpel : 114
Wergêr : ISBN :
Ziman : AlmanîEbad : 210 x 295mm
Hejmara FIKP : Liv. All. Tam. Asy. N° 2933Mijar : Tez

Asylrecht, Asylpraxis in der Bundesrepublik Deutschland und Kurdische Flüchtlinge

Asylrecht, Asylpraxis in der Bundesrepublik Deutschland und Kurdische Flüchtlinge"

Tamac H.

Universite de Paris VIII

Das Wort Asyl leitet sich vom griechischen "Asylos” ab : das, was nicht ergriffen werden kann. Es bezeichnet ursprünglich einen Ort, der Schutz vor Verfolgung bietet.
Aber der Ausdruck "Asylrecht" ist nicht eindeutig.
Fest steht nur, dass er nicht den "Schutz", der einer aufgenommenen Person gewährt wird, bezeichnet. Der allgemeinen juristischen Terminologie entsprechend kommen vielmehr zwei Wortbedeutungen in Frage : Asylrecht im objektiven Sinn und Asylrecht im ...


Inhaltverzeichnis

I Einleitung
- Vorwort / 3
- Definition des Asylrechts / 5

II Die geschichte des Asylrechts
- Asyl im Altertum / 7
- Asyl im Mittelalter / 9
- Das Asylrecht und die neue Zeit / 11
- Die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen / 15
- Die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg / 19
- Asylrecht in der BRD und in zahlreichen Verfassungen anderer Länder / 25

III Die verwaltung des Asylrechts in der brd und das Asylverfahrensgesetz
- Das Anerkennungsverfahren / 28
- Unbeachtlicher Antrag / 29
- Beachtlicher Antrag / 31
- Folgeantrag / 35
- Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten / 37
- Sozialer Status, Arbeit, Finanzielle Hilfen / 38
- Die Rechtslage nach Anerkennung / 40

IV Der begriff des politisch verfolgten in der brd / 44

V Regelung des asylverfahrens / 48
- Das erste Beschleunigungsgesetz / 51
- Das zweite Beschleunigungsgesetz / 52
- Das Asylverfahrensgesetz von 1982 / 54
- Das Änderungsgesetz vom 15. Januar 1987 / 56

VI Kurden und Kurdistan / 63
- "Türkisch"-Kurdistan / 64
- Asylpraxis und kurdische Flüchtlinge / 68
- Kurden aus "Irakisch"-Kurdistan / 82
- Kurden aus "Irakisch"-Kurdistan in der Asylrechtsprechung / 84
- Kurden aus "Iranisch"-Kurdistan / 88
- Kurden aus "Syrisch"-Kurdistan / 91
- Kurden in der Sowjetunion / 94
- Die Yeziden / 95
- Auswärtiges Amt / 98
- Position der Gerichte / 104
- Amnesty International / 109
- Das Abkommen von Schengen / 111
- Allgemeine Situation der Flüchtlinge im Aufnahmeland / 112


VORWORT

Wenn man bedenkt, dass heute in über hundert Ländern der Erde Menschen wegen ihrer politischen Überzeugung, ihrer ethnischen Herkunft oder Religion verfolgt, inhaftiert, verbannt, gefoltert und getötet, folglich Jahr für Jahr Tausende von Menschen aus ihrer Heimat fliehen müssen, muss dem Asylrecht eine grosse Bedeutung gegeben werden. Die Gastfreundschaft anderer Länder ist eine letzte Hoffnung dieser Menschen. Diesen Menschen Schutz vor Verfolgung zu gewähren ist deshalb eine internationale humanitäre Verpflichtung.

Obwohl die reichen Länder der Welt nur einen kleinen Teil der Flüchtlinge aufnehmen, verbreitet sich in vielen Ländern das Gefühl, dass das eigene Land am meisten belastet sei. Und das Asyl ist in westeuropäischen Ländern zum Thema aufgeregter Debatten geworden. Obwohl politisches Asyl kein ausreichendes Mittel in der Auseinandesetzung mit Gewalt und Unterdrückung in der Welt ist, ist es gleichwohl eine Möglichkeit praktizierter Humanität.

Über die Bezeichnung Emigranten

Immer fand ich den Namen falsch, den man uns gab : Emigranten.
Das heisst doch Auswanderer. Aber wir
Wanderten doch nicht aus, nach freiem Entschluss
Wählend ein anderes Land. Wanderten wir doch auch nicht
Ein in ein Land, dort zu bleiben, womöglich für immer.
Sondern wir flohen. Vertriebene sind wir, Verbannte.
Und kein Heim, ein Exil soll das Land sein, das uns da aufnahm.
Unruhig sitzen wir so, möglichst nahe den Grenzen
Wartend des Tags der Rückkehr, jede kleinste Veränderung
Jenseits der Grenze beobachtend, jeden Ankömmling
Eifrig befragend, nichts vergessend und nichts aufgebend
Und auch verzeihend nichts, was geschah, nichts verzeihend.
Ach, die Stille der Stunde täuscht uns nicht ! Wir hören die Schreie
Aus ihren Lagern bis hierher. Sind wir doch selber
Fast wie Gerüchte von Untaten, die da Entkamen
Über die Grenzen. Jeder von uns
Der mit zerrissenen Schuhn durch die Menge geht
Zeugt von der Schande, die jetzt unser Land befleckt
Aber keiner von uns
Wird hier bleiben. Das letzte Wort
Ist noch nicht gesprochen.

Bertolt Brecht, Gesammelte Werke 9, Gedichte 2, S. 718,
Frankfurt am Main 1967.

Definitionen des Asylrechts

Das Wort Asyl leitet sich vom griechischen "Asylos” ab : das, was nicht ergriffen werden kann. Es bezeichnet ursprünglich einen Ort, der Schutz vor Verfolgung bietet.

Aber der Ausdruck "Asylrecht" ist nicht eindeutig.
Fest steht nur, dass er nicht den "Schutz", der einer aufgenommenen Person gewährt wird, bezeichnet. Der allgemeinen juristischen Terminologie entsprechend kommen vielmehr zwei Wortbedeutungen in Frage : Asylrecht im objektiven Sinn und Asylrecht im subjektiven Sinn.
Wenn man vom Asylrecht im objektiven Sinn spricht, so meint man die Summe aller Rechtsregeln, die für die Gewährung des Asyls von Bedeutung sind. Diese Rechtsregeln können auf verschiedenen Ebenen liegen. Danach unterscheidet man völkerrechtliches Asylrecht und innerstaatliches Asylrecht. Das innerstaatliche Asylrecht ist selbstverständlich nicht einheitlich für die ganze Erde, sondern gilt jeweils nur für ein Land.

Aber welche Art der Bedrohung es ist, vor welcher der Asylsuchende geschützt werden will, kann nicht allgemein definiert werden.
…..


Tamac H.

Asylrecht, Asylpraxis in der Bundesrepublik
Deutschland und Kurdische Flüchtlinge

Universite de Paris VIII

Universite de Paris VIII à Saint-Denis
Departement d'Allemand
Memoire de Maitrise
"Asylrecht, Asylpraxis114
in der Bundesrepublik Deutschland
und Kurdische Flüchtlinge"
Tamac H.

Sous la direction de: M. Ivernel Philippe

Année : 1990 / 1991

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