Asylrecht, Asylpraxis in der Bundesrepublik Deutschland und Kurdische Flüchtlinge"
Tamac H.
Universite de Paris VIII
Das Wort Asyl leitet sich vom griechischen "Asylos” ab : das, was nicht ergriffen werden kann. Es bezeichnet ursprünglich einen Ort, der Schutz vor Verfolgung bietet. Aber der Ausdruck "Asylrecht" ist nicht eindeutig. Fest steht nur, dass er nicht den "Schutz", der einer aufgenommenen Person gewährt wird, bezeichnet. Der allgemeinen juristischen Terminologie entsprechend kommen vielmehr zwei Wortbedeutungen in Frage : Asylrecht im objektiven Sinn und Asylrecht im ... |