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Zur Lage und zu den Erwartungen der kurdischen Vertriebenen


Auteur :
Éditeur : Pro Humanitate Date & Lieu : 2002, Köln
Préface : Pages : 238
Traduction : ISBN : 3-933884-09-8
Langue : AllemandFormat : 135x195 mm
Code FIKP : Liv. Ger. Bar. Lag. N° 4260Thème : Général

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Zur Lage und zu den Erwartungen der kurdischen Vertriebenen

Zur Lage und zu den Erwartungen der kurdischen Vertriebenen

Mehmet Barut

Pro Humanitate

»Wir wollen nun trotz alledem in unser Dorf zurückkehren, können das aber nur, wenn die Unterdrückung und Grausamkeit ein Ende hat. Wir wollen Frieden und ein brüderliches Zusammenleben, damit wir zurückkehren können. Sie haben uns dort nicht in Ruhe leben lassen, so sollen sie wenigstens erlauben, dass wir in unserer eigenen Erde begraben werden, das ist alles, was ich von Ihnen möchte, und wenn ich sterbe, dann begrabt mich nicht hier, bringt mich in mein Dorf zurück.« / Neriman Çiçek


»Meine Familie, meine Frau, meine Kinder und ich sprechen kein Türkisch. (Die Frau ergreift das Wort und spricht weiter) Einige der Nachbarn sagen zu uns >Verräter<, weil wir kein Türkisch können. >Wieso schickt ihr eure Kinder nicht in die Schule? < Ich habe ja meine Kinder im Dorf in die Schule geschickt, bevor die Sicherheitskräfte sich dort eingenistet haben. Ich habe es hier schwer, wenn ich auf den Markt, in ein Geschäft oder anderswo einkaufen gehe, weil ich kein Türkisch spreche. Sie machen sich über uns lustig, wir werden beleidigt. Ich kann auch nicht antworten, weil ich kein Türkisch kann. Wir leben hier mit unseren acht Kindern im Keller mit Schimmel, Feuchtigkeit und im Dreck. Meine Kinder sind ständig krank. Bei meinem 2-jährigen Sohn ist der Arm ausgekugelt. Wir konnten ihn aber nicht zum Arzt bringen, weil wir kein Geld haben. jetzt muss er operiert werden. Unsere Plantagen und Weingärten im Dorf sind abgebrannt. Und dennoch möchten wir in unser Dorf zurückkehren. Wir sehnen uns nach dem Staub, der Erde und der Luft in unserem Dorf.« / Hüseyin KAYA und Ehefrau Adile Kaya



EDITORIAL

Der Herausgeber der Deutschen Fassung

Im kurdischen Siedlungsgebiet in Nahost, also in der Türkei, dem Irak, Syrien und dem Iran mußten im letzten Jahrhundert immer wieder viele Tausende, ja, Millionen Menschen kurdischer Abstammung aus ihrer Heimat fliehen, um ihr Leben vor Kriegen zu retten, oder sie wurden von den Machthabern und ihrer Soldateska in den jeweiligen Ländern vertrieben. Todesangst, Folter und die Zerstörung ihrer Wohnstätten waren nur allzu oft ihre Begleiter. Menschenrechte galten und gelten dort nicht viel. Allen Terror, meist von den eigenen Staaten ausgeübt, haben sie erlitten. Gegenwärtig baut die Türkei bereits Auffanglager für Kurden, die bei einem Angriffskrieg der USA gegen den Irak voraussichtlich wieder fliehen müssen. Sie sollen im Vorfeld aufgefangen werden, damit sie nicht Zuflucht im türkischen Staatsgebiet suchen.

Das Schicksal der Kurden findet in der medialen Öffentlichkeit nur wenig Beachtung. Die Opfer der Terror-Attentate in New York und in Washington stehen nach wie vor im Rampenlicht. Die Opfer des Krieges in Afghanistan werden kaum zur Kenntnis genommen. Die kurdischen Flüchtlinge werden meist nur erwähnt, wenn ein Schiff mit ihnen auf hoher See kentert oder an den Ufern der EU landet. Dann sind sie illegale Einwanderer und das Interesse konzentriert sich auf die Schlepper, die sie übers Meer gebracht haben.

Die Menschenrechte - und das ist geradezu revolutionär - gelten jedoch für alle Menschen gleich - die Opfer aus dem World Trade Center, die aus Afghanistan und die aus den kurdischen Siedlungsgebieten. Da zählt weder Hautfarbe, noch Herkunft, noch sozialer Status. Es ist deshalb die Pflicht aller derjenigen, welche den Menschenrechten nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch in der Wirklichkeit Geltung verschaffen wollen, auf das Schicksal derjenigen öffentlich hinzuweisen, die nicht im Scheinwerferlicht des Weltinteresses stehen. Brechts Aussage aus der Drei-Groschen-Oper ist nach wie vor zu gültig: "Die im Lichte kann man sehen, die im Dunkeln sieht man nicht." Wir wollen aber, dass auch Ihr Schicksal gesehen und verstanden wird, damit ihnen geholfen wird. Sie sollen nicht im Dunkeln bleiben. Die, die Kriege planen, sollen sie sehen. Die, die sich passiv gegen das Leid anderer Menschen stellen, sollen ihre Augen nicht länger verschließen. Die, die in Asylverfahren zu entscheiden haben, sollen über die tatsächlichen Lebensverhältnisse informiert sein. Die Politikerinnen, die die Festung Europa aufbauen, abschotten und die Zufluchtsuchenden tausendfach zurück schicken wollen, sollen wissen, wofür sie verantwortlich sind.

Vielleicht hat der kurdische "Vertriebenenverein', Göc-Der, ähnliche Überlegungen angestellt, als er vor drei Jahren eine umfangreiche, empirische Untersuchung über das Schicksal der kurdisch-stämmigen "Migranten" in der Türkei veranlasste. Man wollte in aller Nüchternheit erheben, wie es diesen Vertriebenen ergangen ist, um daraus Schlüsse für die zukünftig notwendigen Hilfs- und Integrationsmaßnahmen im Lande ableiten zu können. Ein durch und durch positives Anliegen. Göc-Der hat zu diesem Zwecke in Diyarbakir, Van, Batman, Istanbul, Izmir und Icel (Mersin) 17.845 Personen in insgesamt 2.139 Haushalten befragt. Die Ergebnisse der Umfrage wurden mit über 400 Tabellen in einem 227 DIN A4-Seiten starken Bericht dokumentiert. Dieser ins Deutsche übersetzte Text ist in gekürzter Form in dieser Broschüre wiedergegeben.

Bei ihrer Arbeit hatten die Forscherinnen die politischen Bedingungen im Lande zu berücksichtigen, unter denen nach wie vor eine Beschäftigung mit den Lebensverhältnissen kurdischer Menschen in der Türkei als staatsfeindlich und separatistisch gilt. Schon früher hatten Untersuchungen und Umfragen über die Wünsche und Forderungen der kurdisch-stämmigen Bevölkerung zu heftigen Reaktionen der Staatsmacht geführt. Wir erinnern nur an die TOBB-Studie der Handels- und Börsenkammer zur Lage der kurdischen Vertriebenen. Trotz dieser repressiven Situation traute sich Göc-Der, die Ergebnisse seiner Untersuchung in der Türkei zu veröffentlichen.

Die Reaktion aus Ankara ließ nicht lange auf sich warten. Am 25. Juni 2002 berichtete özgür Politika', dass gegen die Vorsitzende des kurdischen Vertriebenenverbandes, Frau Sefika Gürbüz, wegen der Herausgabe des Berichts zu den Vertriebenen ein Verfahren eingeleitet wurde. Der Verein beklagt sich zudem über zunehmenden Druck auf alle seine Zweigstellen insbesondere auch auf seine Zentrale. Aus den Berichten von türkischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen wissen wir, dass gesellschaftliche Gruppierungen, also meist Nicht-Regierungsorganisationen, die sich ernsthaft um die Wahrung der Menschenrechte bemühen, in vielen Staaten, so auch in der Türkei mit Repressionen zu rechnen haben.
Offensichtlich wird die Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen als nationaler Verrat gewertet und entsprechend politisch und strafrechtlich verfolgt.

Die Diskriminierung des Vereins und seiner mutigen Vorsitzenden hat einen historischen Hintergrund, der nach Möglichkeit in der Öffentlichkeit nicht zur Sprache kommen soll. Laut einem offiziellen Bericht einer Untersuchungskommission des türkischen Parlamentes wurden infolge des Krieges in Türkisch-Kurdistan bis 1997 insgesamt 3.428 Siedlungen in den vom Ausnahmezustand betroffenen 11 Provinzen aus "Sicherheitsgründen" zerstört. Dabei wurden über drei Millionen Menschen vertrieben, ihrer Lebensgrundlagen beraubt und in Hilflosigkeit und bittere Armut gestürzt. Nach Angaben dieser Untersuchung sind von 5.330 Schulen 2.202 geschlossen worden, von insgesamt 1.218 Gesundheitseinrichtungen löste man 830 auf. (s. Dialog-Kreis Broschüre: Parlamentarier der Türkei durchbrechen Tabu in der Kurdenfrage). Dieser Bericht ist seinerzeit sehr schnell in den Schubladen des Parlamentspräsidenten verschwunden. Doch ist es wichtig, sich dieses Hintergrundes zu vergewissern, um das Schicksal der kurdischen Flüchtlinge verstehen und geeignete Hilfen und Verhaltensweisen ihnen gegenüber entwickeln zu können.

Die Ergebnisse der Studie und Empfehlungen für Lösungsvorschläge sind in dieser Studie im Kapitel IX zusammen gefasst. Wir wollen dem hier nicht vorgreifen. Erschütternd ist jedoch, in welch hohem Maße die kurdischen Binnenflüchtlinge ihrer bürgerlichen Grund-, und Eigentumsrechte beraubt worden sind. Bei einer Arbeitslosigkeit von über 80% und angesichts des weitgehenden Fehlens sozialer Absicherungen haben sie fast keine Chance sich an ihren neuen Lebensorten in die Gesellschaft zu integrieren, noch steht ihnen in den allermeisten Fällen eine Rückkehr in ihre Heimat offen. Diese Chancenlosigkeit überträgt sich auch auf ihre Kinder, die ihre Muttersprache für ihre Bildung nicht verwenden dürfen, kaum Berufsausbildung erhalten und gesundheitlich unterversorgt sind.

Wir veröffentlichen diese Studie auch in Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt der Türkei und die Behandlung von kurdischen Flüchtlingen in der Bundesrepublik. Die Kommission der EU in Brüssel hat dankenswerter Weise immer wieder betont, dass Reformschritte in Form von Gesetzen zwar notwendig, aber nicht ausreichend seien. Es gälte auch eine den Reformgesetzen und den internationalen Verpflichtungen der Türkei entsprechende Praxis zu entwickeln. Der Bericht von Göc-Der zeigt nun, wie riesig groß die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist. Dies läßt sich vielleicht am deutlichsten an der angeblichen Zulassung der kurdischen Sprache in der Türkei zeigen:

Vor kurzem verurteilte das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir den Busfahrer Abdullah Yagan zu 45 Monaten Haft, weil er in seinem Kleinbus eine Kassette mit kurdischer Musik abgespielt hatte. Das erfülle nach Meinung des Gerichts den Tatbestand der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Auch Fatih Tas soll 45 Monate ins Gefängnis. Das Staatssicherheitsgericht Istanbul verurteilte den Verleger des Buches "Sprache des Lebens in den Bergen" wegen "separatistischer Propaganda". "Europa, wir kommen!", jubelte die Zeitung Milliyet, nachdem das türkische Parlament das kurdische Sprachverbot in den Massenmedien und im Erziehungswesen aufgehoben hatte. Aber von einer kulturellen Gleichberechtigung der über fünfzehn Millionen Kurden in der Türkei kann weiterhin keine Rede sein.

An den staatlichen Schulen und Universitäten bleibt Kurdisch weiterhin verboten. Nur Privatinstitute dürfen Kurdischunterricht anbieten. Zwar beantragte eine Fremdsprachenschule beim Bildungsministerium die Genehmigung für Kurdisch-Kurse: Das Istanbuler Institut "English Fast" (Schnelles Englisch) wollte den Unterricht im Herbst anbieten. Da die Sprachkurse unter strenger Aufsicht des Ministeriums stehen, hat sich das Istanbuler Institut von diesem Vorhaben verabschiedet, weil die vom türkischen Staat aufgestellten Bedingungen und die Richtlinien, wie z.B. staatsgefährdende und separatistische Inhalte, die Ausführung der Kurdisch-Kurse unmöglich gemacht hätten. Gegen Vorstandsmitglieder der Lehrergewerkschaft in der kurdischen Provinz Bingöl wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil auf einem Kongress der Gewerkschaft ein Transparent mit der Aufschrift "Muttersprache teilt nicht, sie vereint" entrollt wurde. Auch nach den Reformgesetzen gibt es noch eine Rechtsgrundlage für solche Strafverfahren.

Wie es wirklich um die kulturellen Rechte der Kurden steht, erfahren auch Eltern, die ihren Kindern kurdische Namen geben wollen. Seit Juli 2002 wacht eine Kommission darüber, dass die Einwohnermeldeämter nur noch Namen akzeptieren, die der "unteilbaren Einheit des Staates" entsprechen. Vornamen, so verlangt es der Erlass, müssen "mit der nationalen Kultur vereinbar" sein. Unter Berufung auf den Erlass hat die Staatsanwaltschaft in der kurdischen Provinz Siirt 19 Familien angeklagt. Sie sollen gezwungen werden, ihre Kinder, von denen einige schon fünf Jahre alt sind, umzubenennen.

Die EU-Kommission und ihr zuständiger Kommissar Günther Verheugen haben also allen Grund, die Praxis im Umgang mit den Menschenrechten der Flüchtlinge und Vertriebenen in der Türkei genau zu beobachten, denn ein Beitritt „light“ ist weder im Interessen der Menschen in der Türkei noch derer in der heutigen EU. Wir hoffen, dass dieser Bericht behilflich sein kann, die Situation besser zu beurteilen.

Bei den Verhandlungen in Deutschland über Asylgewährung und Bleiberecht für kurdische Flüchtlinge wird immer wieder von inländischen Fluchtalternativen gesprochen. Mit dem Hinweis auf sie werden Ablehnungen begründet. Die Nicht-Regierungsorganisationen in Deutschland, die sich mit dieser Problematik befassen, haben immer wieder vorgetragen, dass diese Begründung nicht der Realität entspricht. Die hier vorgelegte Studie bietet zu dieser Frage wichtige Erkenntnisse. Danach ist es keineswegs so, dass eine Binnenflucht in der Türkei, die Verfolgung der Menschen beendet. Vielmehr wird mit sehr eindrucksvollen Zahlen nachgewiesen, dass über ein Drittel der Vertriebenen auch nach ihrer Flucht noch aus politischen Gründen vorläufig festgenommen oder verhaftet wurden. "Wenn man bedenkt, dass durchschnittlich fast vier von zehn Familienmitgliedern betroffen sind, so haben wir es mit einem Zustand zu tun, der weit über dem gesamttürkischen Durchschnitt liegt." In der Studie heißt es weiter: "Diese Tatsache ist für die türkischen Bürger kurdischer Muttersprache ein Zeichen, dass die Repressalien, denen sie vor der Vertreibung durch die Spannungen und Kriegshandlungen ausgesetzt waren, nach ihrer Abwanderung von den staatlichen Stellen und den Sicherheitskräften fortgesetzt werden." Es ist leicht vorstellbar, welcher großen psychischen Belastung Menschen ausgesetzt sind, die nach all dem, was sie erlebt haben, auch nach ihrer Vertreibung und Flucht jederzeit mit erneuter Verfolgung zu rechnen haben.

Wir bitten alle Regierungsorganisationen und Nicht-Regierungsorganisationen, die Verantwortlichen in der EU und all diejenigen, die aus Anteilnahme sich des Schicksals der kurdischen Flüchtlinge annehmen, sich dieser Studie zu bedienen und sie, wo immer möglich, bekannt zu machen, um eine breite Öffentlichkeit für die Lage und Hoffnungen der vergessenen Opfer eines grausamen Krieges zu erreichen.

Prof. Dr. Andreas Büro, Dialog-Kreis
Dr. med. Gisela Penteker, IPPNW
Heiko Kauffmann, Pro Asyl
Jörn-Erik Gutheil, Evangelische Kirche im Rheinland
Br. Jürgen Neitzert, Pro Humanitate



Vorwort der Übersetzerin

Der nachfolgende Bericht der GÖQ-DER befasst sich mit der jüngsten innerstaatlichen Migrations- bzw. Fluchtbewegung der Türkei, die als Folge der Kriegshandlungen in den von Kurden bewohnten Regionen entstanden ist.

Die Autoren versuchen dabei, die Migrationsbewegung in einen zeithistorischen Zusammenhang zu anderen innerstaatlichen Wanderungswellen einzubetten. Sie entwickeln dazu Merkmale, um diese Bewegungen von den Wellen der Landflucht, Arbeitsmigration und Deportationen zu unterscheiden.

Die Verfasser bewegen sich im Rahmen der gesamten Untersuchung auf einer schmalen Gratwanderung zwischen den Grundsätzen der „political correctness“ und wissenschaftlicher Objektivität. In diesem Zusammenhang muss man auch die verwendete Terminologie betrachten, die durchgängig von „göp” für Wanderung, Migration sowie „zorunlu göp“ und „zorunlu nedenlerle göp“ spricht, was wörtlich „erzwungene Migration/ Abwanderung“ bedeutet.

Aus deutscher Sicht kann eine eng ans Original angelehnte Übersetzung leicht zu Verwirrung führen, da in unserem Sprachgebrauch „Migration“ zumeist mit der Zuwanderung aus dem Ausland verbunden ist. Aus der Begriffsdefinition in den ersten Kapiteln entnehmen wir, dass die betreffende „Wanderungsbewegung“ als „Migrations- und Fluchtbewegung“ bezeichnet wird. Daher halten wir es für legitim, bei der deutschen Übersetzung neben den Begriffen „Binnenmigration“ auch von „Vertreibung“ oder „Flucht' zu sprechen. Dies rechtfertigt sich auch durch die in unserem Sprachgebrauch häufig genannte „innerstaatliche Fluchtalternative“, zumal es sich bei der behandelten Wanderungsbewegung um dieselbe Fluchtbewegung handelt, die in ihren Ausläufern bzw. mit bestimmten Provinzen als Schwerpunkt auch uns hier in Deutschland in Form einer Flüchtlingswelle erfasst hat.

Was den Begriff „türkische Staatsbürger kurdischer Muttersprache“ angeht, sind wir von der türkischen Formulierung nicht abgewichen. Die Verfasser bezeugen mit Verwendung dieses Terminus nicht nur den Wunsch, sich vor Vorwürfen des „Separatismus“ zu schützen; entgegen dem sonst häufig verwendeten Begriff „Kürt kökenli“ (kurdisch-stämmig) verweisen sie auch darauf, dass die betreffenden Menschen tatsächlich Kurdisch als Muttersprache sprechen, was durch den anderen Begriff nicht automatisch impliziert wird.

Ansonsten haben wir versucht, ein auch für fachfremde Leser gut verständliches Deutsch zu verwenden, wobei natürlich nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es sich um wissenschaftliche Forschung und nicht um Belletristik handelt.

Die Übersetzerin



Einführung

Die Migrationsuntersuchung, die der Soziale Hilfs- und Kulturverein für Vertriebene in den Provinzen Diyarbakir, Van, Batman, Istanbul, Izmir und Igel (Mersin) durchgeführt hat, befasst sich eingehend mit einem der bedeutendsten menschlichen Dramen des 20. Jahrhunderts, der Vertreibung der türkischen Staatsbürger kurdischer Muttersprache, zu der es nur kommen konnte, da es nicht gelungen ist, in der Türkei ein Verwaltungssystem basierend auf Pluralismus, Demokratie und dem Grundsatz der Menschenrechte zu etablieren.
Die Untersuchung besteht aus neun Teilen.

Im ersten Teil geht es um die Analyse der Binnenwanderung als einer Bevölkerungsbewegung, wobei die bislang vollzogenen Migrationsbewegungen und deren Folgen behandelt werden.
Im zweiten Teil werden der technische Ablauf der Untersuchung, die Bedingungen, unter denen sie durchgeführt wurde, sowie der Weg, der bei der Auswertung der Untersuchungsergebnisse und dem anschließend verfassten Bericht beschriften wurde, erläutert.

Im dritten Teil werden das Untersuchungsfeld, eine Landkarte sowie die Ausmaße der Migration anhand der demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Besonderheiten der Migranten sowie der Struktur der ihnen zugrunde liegenden Haushalte behandelt.

Im vierten Teil werden die Arbeit, die Qualität der Siedlungsgebiete, ihre Größe in Zahlenwerten vor der Abwanderung sowie die Quantität der Migration aus den entsprechenden Siedlungsgebieten ermittelt.

Der fünfte Teil befasst sich mit Analysen bezüglich der Migration. So werden der Beginn der Migration, ihre Gründe, der durch die Abwanderung entstandene Schaden, Verlust an Rechten, die Lebensbedingungen der von Migration Betroffenen während und nach der Abwanderung, die Probleme, die allgemein mit diesen Lebensbedingungen verbunden sind, die besonderen Probleme der von Migration betroffenen Frauen und Kinder, die Situation …




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